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Erbrecht

VORSORGEVOLLMACHTEN

      - Betreuungsvollmacht

      - Vertretungsvollmacht

      - Patientenverfügungen


TESTAMENTE

      - Erbeinsetzung

      - Enterbung

      - Entziehung des Pflichtteils

      - Ehegattentestament

      - Vorerbschaft /Nacherbschaft

      - Vermächtnisse

      - Auflagen 

      - Teilungsanordnungen

      - Testamentsanfechtung           


PFLICHTTEILRECHT

      - Pflichtteilsansprüche:

          Geltendmachung und Abwehr

      - Pflichtteilsergänzung wegen

          Schenkungen des Erblassers

      - Feststellung des Nachlasses

      - Auskunftsanprüche

      - Wertermittlungsansprüche


ERBENGEMEINSCHAFTEN

      - Auseinandersetzung des Nachlasses

      - Geltendmachung von Ansprüchen

          für den Nachlass

      - Herbeiführung der Teilungsreife

      - Regelung von Ausgleichsansprüchen 

          unter den Erben


TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

      - Verwaltungsvollstreckung

      - Auseinandersetzung des Nachlasses

      - Vermächtnisvollstreckung


STIFTUNGEN

      - Errichtung

      - Verwaltung

      - Steuerersparnis 

Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Erbrechts ist weit gefächert:

Sie umfasst zunächst die außergerichtliche Beratung in erbrechtlichen Fragen und die Erarbeitung von Lösungen der für die Mandanten aufgetretenen Probleme.
In diesem Bereich steht an erster Stelle die Betreuung der Mandanten, die ihren letzten Willen durch ein Testament regeln wollen. Hierbei sind die wirksame Erbeinsetzung, die Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen, die Festsetzung von Teilungsanordnungen sowie die Verfassung von Ehegatten-Testamenten zu nennen.

Vermehrte Bedeutung hat in letzter Zeit die Erfordernis erlangt, behinderte Kinder einerseits abzusichern, andererseits aber zu erreichen, dass der Stamm des Familienvermögens nicht an den Sozialhilfeträger fällt, sondern innerhalb der Familie bleibt.
Um auch nach dem Erbfall den Willen des Erblassers zuverlässig durchsetzen zu können, sind testamentarische Regelungen für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zu treffen, der die Durchführung des Erblasserwillens überwacht und sicherstellt.

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Mandanten im Pflichtteilsrecht; dies gilt sowohl für die Geltendmachung als auch für die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Sehr häufig hat der Erblasser schon zu Lebzeiten den Wert seines späteren Nachlasses vermindert, indem er Schenkungen an Dritte vorgenommen hat. Hier müssen die Pflichtteilsergänzungsansprüche wahrgenommen werden.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Hilfe für Erben, die innerhalb einer Erbengemeinschaft ihre Rechte durchsetzen müssen. Hier sorgt die Kanzlei für eine sinnvolle und für den Mandanten günstige Verwertung des Nachlasses.

Rechtsanwalt Kastropp ist Mitglied mehrerer Stiftungsvorstände.
Das Stiftungsrecht bietet insbesondere für die steuerliche Behandlung von Nachlässen erhebliche Vorteile.
Die Kanzlei berät Mandanten auch bei der Errichtungen von Stiftungen, sei es durch die Gründung einer eigenständigen Stiftung oder einer Zustiftung an eine bereits bestehende Einrichtung.

Selbstverständlich sind hiermit die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei in erbrechtlichen Problemfragen nur in einigen wichtigen Teilbereichen dargestellt.